Neue Gebührenordnung

Was ist die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) und wozu dient sie?

Die GOT ist eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung, die den Rahmen für tierärztliche Leistungen und somit die Abrechnung von TierärztInnen festlegt. Hier werden alle Einzelposten und Leistungen einer Behandlung mit einer festen Preisspanne aufgeführt.

Diese einzelnen Leistungen können mit dem 1-fachen bis 3-fachen Gebührensatz (in Ausnahmefällen/Notdiensten auch 4- fachen Satz) abgerechnet werden. Welcher Satz gewählt wird, hängt beispielsweise von der Schwierigkeit oder dem Zeitaufwand ab. Eine Unter- und Überschreitung der Preise ist unzulässig. Damit sorgt die GOT für Fairness in der Veterinärmedizin: Sie schützt Sie als HalterIn vor zu hoch angesetzten Preisen für die Behandlung Ihres Haustieres und die TierärztInnen vor existenzgefährdenden, nicht kostendeckenden “Billig”-Preisen.

Was ändert sich mit der neuen GOT ab 22. November 2022?

Die 1978 eingeführte Gebührenordnung wurde zuletzt im Jahre 1999 geändert. Die Gebühren wurden einmalig im Jahr 2017 um 12% erhöht. Jedoch hat sich in den letzten 20 Jahren sehr viel in der Tiermedizin verändert und weiterentwickelt - es gibt immer bessere Behandlungsmethoden und Standards, um Ihren Vierbeiner bestmöglich in jedem Lebensabschnitt zu versorgen.

Die Tiermedizin nähert sich zunehmend den Leistungen der Humanmedizin an. Die Grundsteine hierfür legen die fortlaufende, immer anspruchsvollere Aus- und Weiterbildung von Tierärztinnen und Tiermedizinischen Fachangestellten (TFAs) sowie die immer besser werdenden Möglichkeiten zur Diagnostik und Therapie innerhalb der Praxis.

Neben dem stark gestiegenen medizinischen Standard sind auch viele Kosten innerhalb von Tierarztpraxen gestiegen, wie z.B. Energie - und Mietkosten, vor allem aber auch Personalkosten. Trotz Anpassung der GOT liegen die Gehälter des tiermedizinischen Fachpersonals in Deutschland im berufsgruppenübergreifenden sowie im internationalen Vergleich immer noch am unteren Ende.

Die Folge ist, dass immer weniger Auszubildende und HochschulabsolventInnen den Weg in die Tierarztpraxis wählen und es ohne eine Aktualisierung der Gebührenordnung langfristig schwierig wird, die tierärztliche Versorgung zu gewährleisten. Eine Erhöhung der GOT war somit notwendig, um die tierärztliche Versorgung unserer Haustiere und eine angemessene Bezahlung des tiermedizinischen Personals sicherstellen zu können.

Was heißt das für mich als TierbesitzerIn?

Während vereinzelt Leistungen im Preis sinken (z.B. Röntgen), wurden viele Leistungen der GOT um 20-30% im Preis angehoben - das klingt erst einmal besorgniserregend, das verstehen wir natürlich.

Wir versichern Ihnen jedoch, dass wir die Behandlungsgebühren Ihres Besuches sehr sorgfältig und entsprechend der jeweiligen medizinischen Notwendigkeit berechnen, um Preise so fair wie möglich zu gestalten. Und unser Praxis-Team klärt Sie gerne im Vorhinein über die individuellen Kosten auf.

Um sich den zukünftig steigenden Kosten der tiermedizinischen Versorgung stellen zu können, ist es in unseren Augen ratsam, eine Krankenversicherung für Ihren Vierbeiner abzuschließen. So sind Sie bestmöglich vorbereitet, um die finanziellen Folgen einer Erkrankung oder eines Unfalls stemmen zu können. Unabhängig davon sollten Sie mit Ihrem Tier regelmäßige Gesundheitschecks (inklusive der Zahngesundheit) wahrnehmen, um Erkrankungen möglichst im Frühstadium erkennen und behandeln zu können.

Wir empfehlen Ihnen eine eingehende Recherche der unterschiedlichen Versicherungsanbieter und -tarife, um den passenden Schutz für Ihren Vierbeiner auswählen zu können. Anhaltspunkte hierfür können Sie finden unter https://www.eisbaumtabelle.de

 

Ihr Team von der Tierarztpraxis am Mexikoplatz

 

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